13.11.2015 - Durchführungsvertrag unterschrieben

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Bergedorf 112“ ist das für die Planrechtschaffung maßgebliche öffentlich-rechtliche Verfahren. In intensiver Abstimmung und nach zahlreichen Verhandlungsrunden mit dem Bezirksamt Bergedorf konnte nunmehr das umfangreichen Vertragswerk des Durchführungsvertrages für den Bebauungsplan Bergedorf 112 unterzeichnet werden. Dem vorausgehend hatte der Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung Bergedorf den Durchführungsvertrag sowie den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Bergedorf 112 einstimmig beschlossen. Damit ist ein ganz wesentlicher Meilenstein der Planrechtschaffung des Gesamtprojektes „Bergedorfer Tor“ erreicht worden, welcher den öffentlich-rechtlichen Rahmen zur Umsetzung des Gesamtprojekts Bergedorfer Tor sicherstellen wird.