16.12.2017 - Der Bebauungsplan für das Bergedorfer Tor hat Rechtskraft erlangt

Der für das Projekt Bergedorfer Tor eigens aufgestellte vorhabenbezogene Bebauungsplan Bergedorf 112, für den im April 2013 der Einleitungsbeschluss von der Bezirksverssammlung Bergedorf gefasst worden ist, ist am 15.12.2017 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden und hat somit am 16.12.2017 Rechtskraft erlangt. Damit ist ein sehr komplexes öffentlich-rechtliches Verfahren erfolgreich im Sinne des Projekts abgeschlossen worden. Die Erreichung dieses besonderen Meilensteins ist von herausragender Bedeutung für das Projekt Bergedorfer Tor und planungsrechtliches Fundament, auf dem insbesondere alle bereits erteilten Baugenehmigungen aufbauen und abgesichert werden. Neben der für das Projekt erreichten signifikanten Wertschöpfungsstufe signalisiert der rechtskräftige Bebauungsplan für alle Akteure und das gesamte Planungsteam eine solide belastbare öffentlich-rechtliche Basis als Grundlage für die konkrete bauliche Umsetzung des Großprojekts Bergedorfer Tor.Verordnungsblatt_Seite_01Verordnungsblatt_Seite_02Verordnungsblatt_Seite_03